Die Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen während eines Auslandsaufenthalts und deckt auch die Ausgaben für einen eventuellen Rücktransport, den du sonst selbst tragen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt ein, wenn du dich weniger als ein Jahr im Ausland aufhältst und unterscheidet sich somit von der Auslandskrankenversicherung.
Falls du deine gebuchte Reise aus unvorhergesehenen Gründen wie Krankheit stornieren musst, übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du sonst selbst zahlen müsstest.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung deckt diese Versicherung die Stornokosten, jedoch nur bei dringenden Abbruchsgründen und nicht bei willkürlicher Abbruchentscheidung.
Im Falle von Schäden an Personen oder Eigentum Dritter übernimmt die Reisehaftpflichtversicherung die Kosten für dich.
Für den Fall einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden, die während des Urlaubs auftritt, werden sämtliche Kosten von der Reiseunfallversicherung getragen.
Sollte dein Gepäck gestohlen oder beschädigt werden, deckt diese Versicherung die entstehenden Kosten bis zu einer bestimmten Summe ab.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei rechtlichen Streitigkeiten im Ausland und übernimmt Kosten wie Prozessgebühren, die aus verschiedenen Rechtsschutzarten wie Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bestehen können.
Die Assistance-Versicherung bietet Unterstützung bei Unfällen vor Ort, wie beispielsweise Bereitstellung von Informationen, Organisation von Rückreisen oder Krankenbesuchen und anderen Hilfsleistungen.

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